Prüfung von digitalen Aufmaßen

EDV-gestützte Abrechnungen sind lt. Empfehlung der FLL grundsätzlich nicht mehr rechnerisch, sondern nur noch logisch zu prüfen, da man Rechenprogrammen keine Rechenfehler unterstellt. Die logische Prüfung beinhaltet insbesondere das Nachvollziehen der Aufmaßpläne in der Örtlichkeit, sowie einen Abgleich der in der Berechnung verwendeten und im Plan dargestellten Werte.

Für die digitale Abrechnung von Bauleistungen empfiehlt sich die Berechnung über die REB- konforme Koordinatenberechnung nach Gauß-Elling. Dieses Verfahren ermöglicht eine exakte Berechnung des Flächeninhaltes unabhängig von der Form, wohingegen die Zerlegung in Regelkörper nur bei einfachen Flächen ein genaues Ergebnis erbringt. Bei unregelmäßig geformten Flächen können Regelkörper nur noch als Näherungsformeln fungieren und sind somit der Koordinatenberechnung nach Gauß-Elling unterlegen.

Bei der Berechnung nach Gauß-Elling bestehen die zu prüfenden Werte aus den Koordinaten der Eckpunkte, welche durch fortlaufende Indexzahlen nummeriert sind. Um die Verwendung falscher Koordinatenwerte auszuschließen, welche die Berechnung verfälschen würden, bieten sich zwei einfache Verfahren an:

  1. Überprüfung der Lage anhand ihrer Indexzahlen und eines im Plan befindlichen Koordinatenrasters.
  2. Stichprobenartiges Berechnen von Kontrollmaßen zwischen einzelnen Koordinaten nach Pythagoras; im Plan oder in der Örtlichkeit können die Maße dann nachgemessen werden.
  3. die Flächenberechnung nach Gauß-Elling erfolgt maschinell und muss nicht mehr kontrolliert werden.